Kinder &
Jugendliche

Für Eltern & Erziehungs-berechtigte

Jugendhilfe braucht Mitsprache

Eltern in Problemsituationen haben die Möglichkeit, bei der Erziehung ihrer Kinder Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe zu erhalten. Diese Unterstützung nennt sich „Hilfe zur Erziehung“. Hilfe zur Erziehung umfasst unterschiedliche Hilfearten, die auch miteinander kombiniert werden können. Es gibt ambulante Hilfen (z.B. Erziehungsberatung), teilstationäre Hilfen (z.B. Tagesgruppen) und stationäre Hilfen (z.B. Wohngruppen).

Eine Hilfe zur Erziehung kann durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beim Jugendamt beantragt werden. Anders verhält es sich beim Thema Kindeswohlgefährdung. Hier wird das Jugendamt zum Schutz der Kinder eigenständig aktiv.

Es ist Aufgabe des Jugendamtes, zusammen mit allen Beteiligten eine passende Hilfe zu finden. Dies geschieht im sogenannten Hilfeplangespräch. Ein guter Hilfeplan braucht die Mitwirkung und Mitsprache der Eltern und ihrer Kinder. Denn nur so können die konkreten Bedürfnisse der Familie ermittelt und realistische Ziele für die Zukunft formuliert werden.

Ombudsstellen helfen dabei, die Beteiligung der Eltern zu stärken

Viele Eltern fühlen sich durch die Kinder- und Jugendhilfe überfordert. Verfahrensabläufe im Jugendamt, komplizierte Regelungen oder unklare Zuständigkeiten lösen bei Eltern oft Unsicherheit aus. Typische Fragen in diesem Zusammenhang können sein: Haben die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe richtig gehandelt? Was dürfen Fachkräfte entscheiden und was nicht? Wie läuft ein Hilfeplangespräch ab und was ist die Rolle der Eltern bei der Hilfeplanung? Welche Rechte haben Eltern, wenn sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind?

Die Ombudsstelle Augsburg ist eine unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle für Eltern, die sich im Jugendhilfesystem verunsichert und machtlos fühlen. Sie informiert über Rechtsansprüche und Handlungsmöglichkeiten – auch ohne dass bereits ein Konflikt mit dem Jugendamt oder einem freien Jugendhilfeträger bestehen muss. Ombudschaftliche Beratung ist am Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ orientiert, d.h. Eltern sollen darin unterstützt werden, eigenständig für ihre Position einzutreten und ihre Sichtweise in die Kinder- und Jugendhilfe einzubringen.

Zu den Angeboten der Ombudsstelle Augsburg gehören:

• Aufklärung über Beteiligungsrechte und Beschwerdemöglichkeiten
• Aufzeigen von Lösungswegen bei Problemen und Konflikten
• Beratung und Unterstützung im Bereich der Bewilligung, Erbringung und Beendigung von Hilfen
• Beratung und Unterstützung im Widerspruchsverfahren (z.B. nach Ablehnungsbescheid)
• Begleitung zu Hilfeplangesprächen

Wie läuft die Beratung ab?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern uns das Problem

In der Beratung suchen wir gemeinsam nach Lösungswegen für das Problem

Wir unternehmen nichts ohne Ihr Einverständnis. Sie entscheiden, was getan wird!

Melden Sie sich bei uns!

Sie erreichen uns Montag bis Mittwoch von 10:00 bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr. Wir beraten Sie vertraulich, unabhängig und kostenfrei.

Was bedeutet
Ombudschaft?

Für Kinder &
Jugendliche

Über uns

Vorlesefunktion

Markiere den Text, den du vorlesen lassen möchtest. Du kannst den Text entweder mit der Maus oder durch Drücken und Ziehen der linken Maustaste markieren. Im Anschluss wird das markierte Segment vorgelesen.

Chatfunktion

Wenn das Chat-Symbol mit dem Status „Hello, we’ re there“ unten links auf der Webseite erscheint, sind wir online und für einen Chat mit dir bereit. Falls wir offline sind, ist es möglich uns über das Chat-Symbol eine Nachricht zu senden. Wir antworten sobald wie möglich. Über den Chat können uns auch Dateien datenschutzsicher geschickt werden.