Was bedeutet Ombudschaft?
 

Information, Beratung und Vermittlung

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein neues Beratungsangebot mit dem Ziel, die Rechte von jungen Menschen und ihren Familien zu stärken und ihre Mitsprache in den Entscheidungsprozessen der Jugendhilfe zu fördern.

Das Wort „ombud“ kommt aus der schwedischen Sprache und heißt übersetzt Repräsentant oder Repräsentantin. Eine Ombudsperson ist jemand, die im Streit- und Konfliktfall zwischen Bürger:innen und Behörden vermittelt und gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungen sucht.

Übertragen auf die Kinder- und Jugendhilfe bedeutet das: Junge Menschen und ihre Familien können sich an eine Ombudsstelle wenden, wenn es im Umgang mit dem Jugendamt (d.h. im Rahmen der Hilfegewährung) oder mit einem freien Träger der Jugendhilfe (d.h. im Rahmen der Hilfeerbringung) Probleme gibt. Ombudsstellen arbeiten unabhängig und unparteiisch. In der Beratung nehmen Ombudsstellen in besonderer Weise die Rechtsansprüche von jungen Menschen und ihren Familien in den Blick.

Ombudschaft stärkt Kinderrechte

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe findet auf Grundlage verschiedener Gesetze und Abkommen statt. Zu nennen ist hier vor allem das Recht auf Beteiligung von jungen Menschen, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 12 KRK) und im deutschen Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe (§ 8 SGB VIII) festgeschrieben ist: Kinder und Jugendliche müssen bei allen Verfahren, die sie betreffen, gehört und in ihrer Meinung berücksichtigt werden. Zu diesem Recht auf Beteiligung zählt auch das Recht auf Beschwerde – und hier kommt das Thema Ombudschaft ins Spiel.

Es braucht unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, also Ombudsstellen, an die sich junge Menschen und ihre Familien im Konfliktfall wenden können. Mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Juni 2021 ist die Einführung von Ombudsstellen im deutschen Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe verankert (§ 9a SGB VIII).

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