Kinder &
Jugendliche

Wie läuft die Beratung ab?

Vertraulich, unabhängig und kostenfrei

Unser Beratungsangebot für junge Menschen und ihre Familien ist vertraulich, unabhängig und kostenfrei – und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Die drei wichtigsten Schritte in der Beratung haben wir hier zusammengefasst.

In einem ersten Gespräch wird zunächst der Sachverhalt geklärt: Was ist das konkrete Anliegen? Was ist Thema des Konflikts und wer ist alles am Konflikt beteiligt? Was ist der Grund für die Beschwerde und gegen wen richtet sie sich? Durch solche und ähnliche Fragen kann geklärt werden, wie die Ombudsstelle das Anliegen bzw. die Beschwerde unterstützen kann.

Kontakt

In der Beratung wird gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungswegen für das Problem gesucht. Ombudsstellen arbeiten nach dem sogenannten „Vier-Augen-Prinzip“. Das bedeutet, dass wichtige Beratungsschritte im Team der Ombudsstelle besprochen werden. Das „Vier-Augen-Prinzip“ dient der Qualitätssicherung und soll garantieren, dass die Betroffenen die bestmögliche Beratung und Unterstützung erhalten.

Beratung

Die Kontaktaufnahme über die Messenger-Dienste WhatsApp und Signal dient dem Erstkontakt und allgemeinen Fragen. Aus Datenschutzgründen erfolgt die anschließende Beratung telefonisch, per E-Mail, über unseren Chat oder persönlich vor Ort.

Ombudschaftliche Beratung versteht sich als „Hilfe zur Selbsthilfe“, d.h. junge Menschen und ihre Familien sollen das nötige Wissen erhalten, damit sie ihre Rechte in der Kinder- und Jugendhilfe selbstbewusst wahrnehmen können. Die Ombudsstelle bietet auch eine Begleitung zu Terminen mit dem Jugendamt oder Jugendhilfeträgern an, um junge Menschen und ihre Familien bei ihren Anliegen zu unterstützen. Über mögliche Lösungswege entscheiden am Ende immer die Betroffenen selbst.

Hilfe zur Selbsthilfe

Ombudschaftliche Beratung ist keine anwaltliche Rechtsberatung und kann diese auch nicht ersetzen. Besonders bei familiengerichtlichen Angelegenheiten kann es deshalb sein, dass die Ombudsstelle auf Fachanwälte für Familienrecht verweisen muss.

Ombudschaftliche Beratung ist ein freiwilliges Angebot und kann auf Wunsch jederzeit beendet werden. Die Fachkräfte der Ombudsstelle unterliegen der Schweigepflicht.

Vertraulich, unabhängig und kostenfrei

Unser Beratungsangebot für junge Menschen und ihre Familien ist vertraulich, unabhängig und kostenfrei – und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Die drei wichtigsten Schritte in der Beratung haben wir hier zusammengefasst.

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In einem ersten Gespräch wird zunächst der Sachverhalt geklärt: Was ist das konkrete Anliegen? Was ist Thema des Konflikts und wer ist alles am Konflikt beteiligt? Was ist der Grund für die Beschwerde und gegen wen richtet sie sich? Durch solche und ähnliche Fragen kann geklärt werden, wie die Ombudsstelle das Anliegen bzw. die Beschwerde unterstützen kann.

Die Kontaktaufnahme über die Messenger-Dienste WhatsApp und Signal dient dem Erstkontakt und allgemeinen Fragen. Aus Datenschutzgründen erfolgt die anschließende Beratung telefonisch, per E-Mail, über unseren Chat oder persönlich vor Ort.

Beratung

In der Beratung wird gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungswegen für das Problem gesucht. Ombudsstellen arbeiten nach dem sogenannten „Vier-Augen-Prinzip“. Das bedeutet, dass wichtige Beratungsschritte im Team der Ombudsstelle besprochen werden. Das „Vier-Augen-Prinzip“ dient der Qualitätssicherung und soll garantieren, dass die Betroffenen die bestmögliche Beratung und Unterstützung erhalten.

Ombudschaftliche Beratung ist keine anwaltliche Rechtsberatung und kann diese auch nicht ersetzen. Besonders bei familiengerichtlichen Angelegenheiten kann es deshalb sein, dass die Ombudsstelle auf Fachanwälte für Familienrecht verweisen muss.

Hilfe zur Selbsthilfe

Ombudschaftliche Beratung versteht sich als „Hilfe zur Selbsthilfe“, d.h. junge Menschen und ihre Familien sollen das nötige Wissen erhalten, damit sie ihre Rechte in der Kinder- und Jugendhilfe selbstbewusst wahrnehmen können. Die Ombudsstelle bietet auch eine Begleitung zu Terminen mit dem Jugendamt oder Jugendhilfeträgern an, um junge Menschen und ihre Familien bei ihren Anliegen zu unterstützen. Über mögliche Lösungswege entscheiden am Ende immer die Betroffenen selbst.

Ombudschaftliche Beratung ist ein freiwilliges Angebot und kann auf Wunsch jederzeit beendet werden. Die Fachkräfte der Ombudsstelle unterliegen der Schweigepflicht.

 

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Du erreichst uns Montag bis Mittwoch von 10:00 bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr. Wir beraten dich vertraulich, unabhängig und kostenfrei.

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