Welche Rolle hat Ombudschaft für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe?
Als Ombudsstelle Augsburg möchten wir die Bedeutung der Ombudschaft für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe in Bayern hervorheben. Die Ombudsstelle Augsburg ist eine unabhängige Anlaufstelle, die sich für die Rechte und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einsetzt.
Im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJSG) und des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) haben Kinder und Jugendliche in Bayern bestimmte Beteiligungsrechte. Diese umfassen unter anderem das Recht auf Mitbestimmung bei Entscheidungen, die sie betreffen, sowie das Recht auf Beschwerde und Beschwerdeverfahren.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Implementierung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen. Diese dienen dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung. Sollten Kinder oder Jugendliche in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern dennoch auf Probleme oder Missstände stoßen, können sie sich an externe Beschwerdestellen wie die Ombudsstelle Augsburg wenden.
Die Ombudsstelle Augsburg unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, ihre Anliegen zu äußern, Beschwerden zu formulieren und ihre Rechte durchzusetzen. Wir setzen uns für eine transparente und partizipative Jugendhilfe ein, in der die Stimmen von Kindern und Jugendlichen gehört und ernst genommen werden.
Mit unserer Arbeit möchten wir dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in Bayern in einem sicheren und geschützten Umfeld aufwachsen können und ihre Rechte respektiert werden.