Care Leaver
Als Ombudsstelle Augsburg ist es uns ein wichtiges Anliegen, über die Kinder- und Jugendhilfe in Augsburg und Umgebung zu informieren. In Bayern ist die Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) geregelt und legt die Grundlagen für die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien.
Die Jugendhilfe umfasst verschiedene Bereiche, darunter die Hilfe zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, sowie die Hilfen für junge Volljährige. Letztere Gruppe, die sogenannten Care Leaver, sind junge Menschen, die aus der stationären Jugendhilfe entlassen wurden und nun eigenverantwortlich ihren Weg gehen müssen.
Die Ombudsstelle Augsburg setzt sich dafür ein, dass Care Leaver die notwendige Unterstützung erhalten, um einen gelungenen Übergang in die Selbstständigkeit zu meistern. Wir helfen dabei, mögliche Konflikte oder Probleme im Zusammenhang mit der Jugendhilfe zu lösen und stehen als unabhängige Ansprechpartner zur Verfügung.
Es ist wichtig, dass Care Leaver auch nach Beendigung der Jugendhilfemaßnahmen nicht alleine gelassen werden, sondern weiterhin auf ein funktionierendes Unterstützungssystem zählen können. Die Ombudsstelle Augsburg setzt sich dafür ein, dass die Rechte und Bedürfnisse dieser jungen Menschen gewahrt bleiben und sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Wenn du Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendhilfe hast, zögere nicht, dich an die Ombudsstelle Augsburg zu wenden. Wir sind hier, um zu helfen.
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