Vertraulich, unabhängig und kostenfrei
Unser Beratungsangebot für junge Menschen und ihre Familien ist vertraulich, unabhängig und kostenfrei – und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Die drei wichtigsten Schritte in der Beratung haben wir hier zusammengefasst.


Kontakt
In einem ersten Gespräch wird zunächst der Sachverhalt geklärt: Was ist das konkrete Anliegen? Was ist Thema des Konflikts und wer ist alles am Konflikt beteiligt? Was ist der Grund für die Beschwerde und gegen wen richtet sie sich? Durch solche und ähnliche Fragen kann geklärt werden, wie die Ombudsstelle das Anliegen bzw. die Beschwerde unterstützen kann.

Beratung
In der Beratung wird gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungswegen für das Problem gesucht. Ombudsstellen arbeiten nach dem sogenannten „Vier-Augen-Prinzip“. Das bedeutet, dass wichtige Beratungsschritte im Team der Ombudsstelle besprochen werden. Das „Vier-Augen-Prinzip“ dient der Qualitätssicherung und soll garantieren, dass die Betroffenen die bestmögliche Beratung und Unterstützung erhalten.
Hilfe zur Selbsthilfe
Ombudschaftliche Beratung versteht sich als „Hilfe zur Selbsthilfe“, d.h. junge Menschen und ihre Familien sollen das nötige Wissen erhalten, damit sie ihre Rechte in der Kinder- und Jugendhilfe selbstbewusst wahrnehmen können. Die Ombudsstelle bietet auch eine Begleitung zu Terminen mit dem Jugendamt oder Jugendhilfeträgern an, um junge Menschen und ihre Familien bei ihren Anliegen zu unterstützen. Über mögliche Lösungswege entscheiden am Ende immer die Betroffenen selbst.