Beschweren erlaubt!
Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützen, doch diese Unterstützung darf nicht über den Kopf der jungen Menschen hinweg geschehen! Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass sie eigene Rechte haben. Und sie müssen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen und sich beschweren wollen.
Wenn in der Kinder- und Jugendhilfe von „jungen Menschen“ gesprochen wird, dann sind damit alle Menschen gemeint, die noch nicht 27 Jahre alt sind. Bis zu diesem Alter ist es in Deutschland grundsätzlich möglich, Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe zu erhalten.

Ombudsstellen setzen sich für die Rechte von jungen Menschen ein
Die Ombudsstelle Augsburg ist eine unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle für junge Menschen, die in der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Viele junge Menschen fühlen sich von den Fachkräften nicht ausreichend gehört und verstanden. Sie haben das Gefühl, dass über ihren Kopf hinweg entschieden wird. Sie wollen mitreden und mitbestimmen, wenn es um ihr Leben geht.
Die Ombudsstelle Augsburg informiert junge Menschen über ihre Rechte und unterstützt bei Konflikten mit dem Jugendamt oder Jugendhilfeträgern – ganz egal, ob es sich um Konflikte in der Wohngruppe, in der Pflegefamilie, in der Tagesstätte oder in anderen sogenannten „Hilfen zur Erziehung“ handelt.
Ombudsstellen treten für die Interessen von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ein. Die Beratung ist vertraulich und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Ebenso ist eine Beratung auch ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten möglich.
Wie läuft die Beratung ab?



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