UN-Kinderrechtskonvention ist heute aktueller denn je
Als Ombudsstelle Augsburg ist es unsere Aufgabe, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Augsburg und Bayern zu schützen und zu fördern. In diesem Zusammenhang gewinnt die UN-Kinderrechtskonvention, die bereits 1989 verabschiedet wurde, heutzutage eine immer größere Bedeutung.
Die Kinderrechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert, darunter das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Diese Gesetze regeln unter anderem den Schutz von Kindern und Jugendlichen, ihre Förderung sowie die Beteiligungsmöglichkeiten in allen sie betreffenden Angelegenheiten.
Ein wichtiger Aspekt der Kinderrechte ist die Inklusion. Jedes Kind, unabhängig von seiner Herkunft, seiner ethnischen Zugehörigkeit oder seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, hat das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. Inklusiver Kinderschutz bedeutet daher, dass alle Kinder die Unterstützung und den Schutz erhalten, den sie benötigen, um gesund aufzuwachsen und sich optimal entwickeln zu können.
In Augsburg und Bayern setzen wir uns als Ombudsstelle dafür ein, dass die Kinderrechte gewahrt werden und Kinder und Jugendliche eine Stimme haben. Wir sind Ansprechpartner für Familien, Kinder, Jugendliche und Fachkräfte, wenn es um Fragen zum Kinderschutz, zur Partizipation von Kindern oder zur Inklusion geht.
Es ist wichtig, dass die Kinderrechte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern aktiv gelebt und umgesetzt werden. Nur so können wir eine Gesellschaft schaffen, in der Kinder und Jugendliche geschützt sind und ihre Potenziale entfalten können.
Die Ombudsstelle Augsburg steht Ihnen dabei als verlässlicher Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu Kinderrechten, Kinderschutz oder Inklusion haben. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass die UN-Kinderrechtskonvention heute und in Zukunft aktueller denn je bleibt.
TAGS: Kinderrrechte, SGB VIII, SGB IX, UN, Inklusion, inklusiver Kinderschutz